Satzung

Österreichische Herz Partei

(OEHP)

 

§1 „Österreichische Herz Partei“ (OEHP“)  

  • Sitz ist Bockfließ, Niederösterreich 
  • Tätigkeitsgebiet: Österreich

§2 Zweck und Grundsätze 

Ziele der sind: 

1.  Nachhaltigkeit in allem Tun in der Gesellschaft bewusst machen. 

2.  Achtsames und respektvolles Handeln mit allen Wesen. 

3.  Schutz und Unterstützung der Schwächeren in der Gesellschaft. 

4.  Ökologie statt Ökonomie unter Bedachtnahme auf ein ressourcenschonendes Leben in einem 
     Miteinander für die nächsten Generationen. 

5.  Keine verurteilende und beurteilende Kommunikation, sondern ein Austausch auf Augenhöhe
         mit einem lösungsorentierten Ansatz. 

6.  Sie bekennt sich zu demokratischen, rechtsstaatlichen und sozialen Grundsätzen. 

7.  Die Programmgestaltung erfolgt basisdemokratisch / in thematischen Gremien. 

§3 Mitgliedschaft 

  1.  Mitglied kann jede natürliche Person ab 16 Jahren werden, die sich zur Satzung bekennt.
  2.  Aufnahme erfolgt durch elektronischen Beitrittsantrag, beschlossen durch den Vorstand.
  3.  Rechte: Teilnahme an Versammlungen, Stimmrecht, Wahlrecht.
  4.  Pflichten: Zahlung des Mitgliedsbeitrags, Einhaltung der programmatischen Grundsätze.
  5.  Austritt: schriftlich gegenüber dem Vorstand.
  6.  Ausschluss bei schwerwiegendem Verstoß nach geordnetem Verfahren.

§4 Organe 

  1. Mitgliederversammlung:
  • Einberufung mind. 14 Tage vorher, Tagesordnung bekanntgeben.
  • Aufgaben: Beschlussfassung über Vorstand, Satzungs- und Programmänderungen, Auflösung.
  1. Leitungsorgan / Vorstand:
  • Der Vorstand besteht aus 2 Mitgliedern mit Aufgabenteilung der Tätigkeiten.

       Amtsdauer: beträgt 5 Jahre

Aufgaben: Führung der Partei, Vertretung nach außen, Umsetzung der Beschlüsse
.
2. Rechnungsprüfer / Aufsichtsorgan:

  • Mindestens zwei natürliche Personen, gewählt durch die Mitgliederversammlung.
  • Aufgaben: Prüfung der Finanzgebarung, Bericht an Mitgliederversammlung.

§5 Gliederung der Partei 

  1. Organisationseinheiten: Landesverbände, Bezirksgruppen, thematische Arbeitskreise.
  2. Jede Einheit kann eigene Satzung, Vorstand und Zuständigkeiten haben.
  3. Bildung, Zusammenschluss und Auflösung von Gliederungen bedürfen Beschlussfassung entsprechend § 7.

§6 Finanzen und Spenden 

  1. Einnahmen: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Fördermittel.
  2. Unzulässige Spenden werden angenommen und verwahrt, an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.
  3. Rechenschaftspflicht: Jahresbericht und Prüfbericht der Rechnungsprüfer werden fristgerecht vorgelegt.


§7 Beschlussfassung 

  1. Einstimmig durch den Vorstand.
  2. Satzungs‑ und Auflösungsbeschlüsse bedürfen einer einstimmigen Entscheidung des Vorstands.
  3. Stimmabgabe erfolgt offen und wird protokolliert.


§8 Satzungsänderung 

  1. Vorschläge zur Änderung müssen spätestens 3 Wochen vor Mitgliederversammlung schriftlich angekündigt werden.
  2. Änderungen bedürfen einer Einstimmigkeit im Vorstand.
  3. Änderungen werden beim BMI hinterlegt und auf der Website veröffentlicht.


§9 Auflösung der Partei 

  1. Die Auflösung erfolgt durch Beschluss des Vorstands
  2. Liquidation erfolgt durch den Vorstand.
  3. Verbleibendes Vermögen fällt einem gemeinnützigen Verein (https://www.aktiv4u.at/) zu.


§10 Veröffentlichung 

  1. Die Satzung wird nach Beschluss auf einer Website der Partei veröffentlicht.
  2. Alle Änderungen werden öffentlich zugänglich gemacht.


§11 Inkrafttreten 

Die Satzung tritt nach Beschluss der Gründungsversammlung am 27. Juli 2025 in Kraft.